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  Das Kinderfahrrad als Spielgerät
 

Sobald Kinder zu Fuß sicher und altersgemäß selbständig sind, ist auch schon ihr Interesse an einer mobilen, schnelleren und bequemeren Fortbewegung geweckt. Neben dem Roller oder kleinen drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen nutzen die Kinder häufig ein Kinderfahrrad.

Gesetzliche Vorschriften

Die meisten Kinder erlernen das Radfahren mit alters entsprechenden und auf Größe sowie Können des Kindes abgestimmten Kinderrädern.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese Räder als „besondere Fortbe-wegungsmittel“ dem Rodelschlitten oder dem Tretroller gleichgestellt. Erfahrungsgemäß geht von diesen Kinderrädern aufgrund der geringen Geschwin-
digkeit und der benötigten Breite auf der Fahrbahn eine geringe Gefahr für die Kinder selbst und andere Personen aus.
Es sind deshalb keine Fahrzeuge im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, sondern Spielgeräte, die speziell für Kinder bis etwa zum Vorschulalter zum Erlernen des Radfahrens oder zum spielerischen Fahren bestimmt sind. Kinder mit derartigen Kinderfahrrädern sind Fußgängern gleichgestellt. Deshalb dürfen sie nur auf dem Gehweg, auf privaten Flächen oder auf durch spezielle Verkehrszeichen freigegebenen Fahrbahnen und Seitenstreifen fahren. In Verkehrsberuhigten Bereichen hat das Spiel der Kinder Vorrang

Fehlt der Gehweg, ist das Fahren und Spielen der Kinder am rechten Fahrbahnrand sehr kritisch zu sehen. Mit diesen Kinderfahrrädern dürfen Radwege – auch wenn Personen die Aufsicht führen – nicht benutzt werden.

Für Fahrräder älterer Kinder, Jugendlicher oder der Erwachsenen enthält die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) detaillierte Vorschriften zu Beleuchtung, Bremsen und Ausrüstung – siehe hier.
Diese Fahrräder sind Fahrzeuge sind im Sinne der Verkehrsvorschriften.
Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.


Ausstattung / Ausrüstung des Kinderfahrrades

Auch wenn detaillierte Vorschriften über ein sicheres Kinderfahrrad nicht verbindlich festgelegt sind, dürfen nach der „Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95 keine Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Benutzern (insbesondere Kinder und ältere Menschen) oder
Dritten gefährdet wird.
Seriöse Hersteller von Kinderfahrrädern lassen deshalb ihre Produkte vor dem Verkauf prüfen. Dies ist an einem Prüfzeichen, dem CE-Zeichen oder GS Zeichen, erkennbar..
Der Kunde kann davon ausgehen, dass so gekennzeichnete Kinderfahrräder grundsätzlich sicher sind. Diese Fahrräder entsprechen jedoch im Hinblick auf die Gebrauchssicherheit und Verkehrssicherheit nur den Mindestanforderungen.
 
         
 

Sicheres Kinder(fahr)rad

Ein sicheres  Kinderfahrrad - ob neu oder gebraucht - hat folgende Merkmale!

   
Rahmen: Keine Risse, nicht verbogen, leicht und stabil. Durchstieg, der das Auf- und Absteigen erleichtert.
Leicht zu pflegen, keine behindernden oder scharfkantigen Anbauten (Trinkflaschenträger u.ä.).
Freie Gewindegänge müssen mit Hutmuttern abgedeckt sein.
Stabiler Gepäckträger.
   
Bremsen: Rücktrittbremse und handbediente Vorderradbremse.
Bremskraft beider Bremsanlagen muss gut dosierbar und darf nicht zu „aggressiv“ sein.
Bremshebel für Vorderrad muss vom Kind beim Halten des Lenkers sicher ergriffen werden können.
   
Laufräder: Ausreichend Luft in den Pneus, leichtgängiger Lauf. Abdeckung/Schutz über dem Vorder-/ Hinterrad.
Voll verkleidetes Kettenritzel.
Die Stützradvorrichtung muss sicher verankert und stabil sein.
   
Schutz-
bleche:
Ohne scharfe Kanten, möglichst umbördelt.
Ein Kleidernetz am Hinterrad schützt zusätzlich.
   
Klingel: Funktionierende, leicht bedienbare hell tönende Klingel.
   
Beleuch-
tung:
Jeweils zwei Seitenreflektoren in den Rädern und ein Rückstrahler (Katzenauge)Eine weitere Beleuchtung ist nicht vorgeschrieben.
   
Lenker / Sattel: In der richtigen Höhe fest gegen Verdrehen montiert. Verdickungen an den Lenkerenden schützen die Hände der Kinder beim seitlichen Sturz.
   
Schutzklei-
dung:
Ab der ersten Übungsstunde sollte auf das Tragen eines Radhelmes selbstverständlich sein. Dieser sollte angenehm zu tragen, richtig angepasst und mit einem Prüfzeichen versehen sein.
Protektoren an den Arm- und Kniegelenken schützen zudem wirkungsvoll vor Sturzverletzungen.
Helle, in signalfarben gehaltene Kleidung verbessert die Erkennbarkeit.
   
  Lernphasen machen fit für das selbständige Fahren!
Unsere Tipps hierzu...
   
  Gleichgewicht einüben!
  • Die Balancefähigkeit auf dem Fahrrad wird durch Stützräder eher verzögert. Tretroller fahren fördert den Gleichgewichtsinn.
  • Anfänglich konzentrieren sich die Kinder auf die Geradeausfahrt; ihr Blickfeld zur rechten und linken Seite ist geringer als das der Erwachsenen.
  Motorische Fähigkeiten entwickeln!
  • Das selbständige Anhalten und Anfahren, das Auf- und Absteigen an ebenen, weiträumigen Orten und an engen Plätzen trainieren.
  Geschwindigkeit anpassen!
  • Gespür für die eigene Fahrgeschwindigkeit – eher schnell/eher langsam vermitteln. Verzögern /Bremsen auf Anweisung und bei plötzlichen Hindernissen üben. Kinder können Geschwindigkeiten von Fahrzeugen/Personen nicht zuverlässig einschätzen und bei drohender Gefahr nicht sofort und angemessen stark abbremsen.
  • Kurven in verschiedenen Radien fahren.
  Gefahren im Verkehrsraum vermitteln!
  • Entwicklungsbedingt reagieren Kinder spontan auf Reize und Ereignisse in ihrem Umfeld. Spielkameraden, Eltern oder Spielabläufe erwecken ihre Aufmerksamkeit. Die Konzentration auf den Fahrvorgang und das Verkehrsgeschehen wird beeinträchtigt. Die Kinder sind abgelenkt. Die Erfahrung, Geräusche der richtigen Quelle und Richtung zuzuordnen, ist noch nicht vorhanden.
    Erst im Alter zwischen 8 – 14 Jahren entwickelt sich das Kind entsprechend seiner individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse zu einem selbständigen Radfahrer.
  • Radausfahrten der Familie fördern die Begeisterung am sicheren Radfahren und den Lernprozess, sofern sich die Älteren vorbildlich verhalten.
  • Abstände zu mitspielenden, mitradelnden Personen, zu Bordsteinkanten und anderen festen oder beweglichen Hindernissen trainieren.
  • Das einhändige Fahren und Richtungszeichen mit der Hand üben.
  Wählen Sie für alle Übungsphasen einen möglichst geschützten Verkehrs-
raum!

Kinder, die kein entsprechend der Straßenverkehrszulassung ausgerüstetes Fahrrad führen können, dürfen auf ausgewiesenen Radwegen – auch unter Aufsicht – nicht fahren!