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Das
Kinderfahrrad als
Spielgerät |
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Sobald Kinder zu Fuß sicher und altersgemäß
selbständig sind, ist auch schon ihr Interesse an
einer mobilen, schnelleren und bequemeren
Fortbewegung geweckt. Neben dem Roller oder kleinen
drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen nutzen die Kinder
häufig ein Kinderfahrrad.
Gesetzliche
Vorschriften
Die meisten Kinder erlernen das Radfahren mit alters
entsprechenden und auf Größe sowie Können des Kindes
abgestimmten Kinderrädern.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese
Räder als „besondere Fortbe-wegungsmittel“
dem Rodelschlitten oder dem Tretroller
gleichgestellt. Erfahrungsgemäß geht von diesen
Kinderrädern aufgrund der geringen Geschwin-
digkeit und der benötigten Breite auf der Fahrbahn
eine geringe Gefahr für die Kinder selbst und andere
Personen aus.
Es sind deshalb keine Fahrzeuge im Sinne der
gesetzlichen Vorschriften, sondern Spielgeräte,
die speziell für Kinder bis etwa zum Vorschulalter
zum Erlernen des Radfahrens oder zum spielerischen
Fahren bestimmt sind. Kinder mit derartigen
Kinderfahrrädern sind Fußgängern gleichgestellt.
Deshalb dürfen sie nur auf dem Gehweg, auf privaten
Flächen oder auf durch spezielle Verkehrszeichen
freigegebenen Fahrbahnen und Seitenstreifen fahren.
In Verkehrsberuhigten Bereichen hat das Spiel der
Kinder Vorrang
Fehlt der Gehweg, ist das Fahren und Spielen der
Kinder am rechten Fahrbahnrand sehr kritisch zu
sehen. Mit diesen Kinderfahrrädern dürfen Radwege –
auch wenn Personen die Aufsicht führen – nicht
benutzt werden.
Für Fahrräder älterer Kinder, Jugendlicher oder der
Erwachsenen enthält die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
detaillierte Vorschriften zu Beleuchtung, Bremsen
und Ausrüstung – siehe
hier.
Diese Fahrräder sind Fahrzeuge sind im Sinne der
Verkehrsvorschriften.
Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre
dürfen auf dem Gehweg fahren.
Ausstattung /
Ausrüstung des Kinderfahrrades
Auch wenn detaillierte Vorschriften über ein
sicheres Kinderfahrrad nicht verbindlich festgelegt
sind, dürfen nach der „Produktsicherheitsrichtlinie
2001/95 keine Produkte in den Verkehr gebracht
werden, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer
Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung
Sicherheit und Gesundheit von Benutzern
(insbesondere Kinder und ältere Menschen) oder
Dritten gefährdet wird.
Seriöse Hersteller von Kinderfahrrädern lassen
deshalb ihre Produkte vor dem Verkauf prüfen. Dies
ist an einem Prüfzeichen, dem CE-Zeichen oder GS
Zeichen, erkennbar..
Der Kunde kann davon ausgehen, dass so
gekennzeichnete Kinderfahrräder grundsätzlich sicher
sind. Diese Fahrräder entsprechen jedoch im Hinblick
auf die Gebrauchssicherheit und Verkehrssicherheit
nur den Mindestanforderungen. |
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Sicheres
Kinder(fahr)rad
Ein sicheres Kinderfahrrad -
ob neu oder gebraucht - hat folgende
Merkmale! |
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Rahmen: |
Keine Risse, nicht
verbogen, leicht und stabil. Durchstieg, der das
Auf- und Absteigen erleichtert.
Leicht zu pflegen, keine behindernden oder
scharfkantigen Anbauten (Trinkflaschenträger u.ä.).
Freie Gewindegänge müssen mit Hutmuttern abgedeckt
sein.
Stabiler Gepäckträger. |
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Bremsen: |
Rücktrittbremse und
handbediente Vorderradbremse.
Bremskraft beider Bremsanlagen muss gut dosierbar
und darf nicht zu „aggressiv“ sein.
Bremshebel für Vorderrad muss vom Kind beim Halten
des Lenkers sicher ergriffen werden können. |
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Laufräder: |
Ausreichend Luft in den
Pneus, leichtgängiger Lauf. Abdeckung/Schutz über
dem Vorder-/ Hinterrad.
Voll verkleidetes Kettenritzel.
Die Stützradvorrichtung muss sicher verankert und
stabil sein. |
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Schutz-
bleche: |
Ohne scharfe Kanten,
möglichst umbördelt.
Ein Kleidernetz am Hinterrad schützt zusätzlich. |
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Klingel: |
Funktionierende, leicht
bedienbare hell tönende Klingel. |
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Beleuch-
tung: |
Jeweils zwei
Seitenreflektoren in den Rädern und ein Rückstrahler
(Katzenauge)Eine weitere Beleuchtung ist nicht
vorgeschrieben. |
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Lenker / Sattel: |
In der richtigen Höhe
fest gegen Verdrehen montiert. Verdickungen an den
Lenkerenden schützen die Hände der Kinder beim
seitlichen Sturz. |
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Schutzklei-
dung: |
Ab der ersten
Übungsstunde sollte auf das Tragen eines Radhelmes
selbstverständlich sein. Dieser sollte angenehm zu
tragen, richtig angepasst und mit einem Prüfzeichen
versehen sein.
Protektoren an den Arm- und Kniegelenken schützen
zudem wirkungsvoll vor Sturzverletzungen.
Helle, in signalfarben gehaltene Kleidung verbessert
die Erkennbarkeit. |
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Lernphasen machen fit für das
selbständige Fahren!
Unsere Tipps hierzu... |
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Gleichgewicht einüben!
- Die
Balancefähigkeit auf dem Fahrrad wird durch
Stützräder eher verzögert. Tretroller fahren
fördert den Gleichgewichtsinn.
- Anfänglich
konzentrieren sich die Kinder auf die
Geradeausfahrt; ihr Blickfeld zur rechten und
linken Seite ist geringer als das der
Erwachsenen.
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Motorische Fähigkeiten entwickeln!
- Das selbständige
Anhalten und Anfahren, das Auf- und Absteigen an
ebenen, weiträumigen Orten und an engen Plätzen
trainieren.
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Geschwindigkeit anpassen!
- Gespür für die
eigene Fahrgeschwindigkeit – eher schnell/eher
langsam vermitteln. Verzögern /Bremsen auf
Anweisung und bei plötzlichen Hindernissen üben.
Kinder können Geschwindigkeiten von
Fahrzeugen/Personen nicht zuverlässig
einschätzen und bei drohender Gefahr nicht
sofort und angemessen stark abbremsen.
- Kurven in
verschiedenen Radien fahren.
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Gefahren im Verkehrsraum vermitteln!
-
Entwicklungsbedingt reagieren Kinder spontan auf
Reize und Ereignisse in ihrem Umfeld.
Spielkameraden, Eltern oder Spielabläufe
erwecken ihre Aufmerksamkeit. Die Konzentration
auf den Fahrvorgang und das Verkehrsgeschehen
wird beeinträchtigt. Die Kinder sind abgelenkt.
Die Erfahrung, Geräusche der richtigen Quelle
und Richtung zuzuordnen, ist noch nicht
vorhanden.
Erst im Alter zwischen 8 – 14 Jahren entwickelt
sich das Kind entsprechend seiner individuellen
Fähigkeiten und Kenntnisse zu einem
selbständigen Radfahrer.
- Radausfahrten
der Familie fördern die Begeisterung am sicheren
Radfahren und den Lernprozess, sofern sich die
Älteren vorbildlich verhalten.
- Abstände zu
mitspielenden, mitradelnden Personen, zu
Bordsteinkanten und anderen festen oder
beweglichen Hindernissen trainieren.
- Das einhändige
Fahren und Richtungszeichen mit der Hand üben.
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Wählen Sie für alle
Übungsphasen einen möglichst geschützten Verkehrs-
raum!
Kinder, die kein entsprechend der
Straßenverkehrszulassung ausgerüstetes Fahrrad
führen können, dürfen auf ausgewiesenen Radwegen –
auch unter Aufsicht – nicht fahren! |
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