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So verursachen
diese „Jungen Fahrer“ obwohl sie in der Gruppe aller
Führerscheinbesitzer nur rund 10 % ausmachen, mehr als 25 %
aller schweren Unfälle.
Ursachen sind die hohe Risikobereitschaft, die fehlende
Erfahrung, in schwierigen Verkehrssituationen richtig zu
reagieren oder die falsche Einschätzung der eigenen
Fahrfertigkeit. Zu schnelles Fahren, Fehler beim Überholen
oder die fahrtechnische Überforderung in Situationen, die
teilweise maßgeblich provoziert wurden, bewogen den
Gesetzgeber im Jahre 1986 eine erstmals erteilte
Fahrerlaubnis mit einer Probezeit von zwei Jahren zu
verbinden.
Gegenwärtig gilt dies jedoch nicht für die Fahrerlaubnisse
der Klassen L, M und T .
Fristablauf:
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis,
dieses Datum ist im Führerschein vermerkt.
Wird allerdings die Fahrerlaubnis aufgrund schwerwiegender
Verkehrsverfehlungen oder anderer Straftaten durch die
Behörde vorläufig entzogen, hemmt dies den Ablauf der
Probezeit. |