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Automatische Reifendruck- und Umfeldüberwachung für schwere
Nutzfahrzeuge
„Der
Entwurf der Europäischen Union zur Verbesserung der
allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen bedeutet vor
allem bei schweren Lastwagen einen Schritt in die richtige
Richtung. Baden-Württemberg wird aber über eine
Bundesratsinitiative darauf drängen, dass mit der
automatischen Reifendruck- und der Umfeldüberwachung zwei
weitere wesentliche Sicherheitselemente in der Verordnung
berücksichtigt werden.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär
Rudolf Köberle am Montag, 30. März 2009, in Stuttgart.
Der vorliegende Entwurf sehe bei schweren Nutzfahrzeugen den
Einsatz moderner Sicherheits-Assistenzsysteme wie
Fahrdynamikregelung, Notbremsassistent, Spurhalteassistent
und optimierte Reifen vor. Baden-Württemberg strebe über den
Bundesrat an, die Bundesregierung zu bitten, sich auf
EU-Ebene für eine möglichst rasche Verbesserung der
Sicherheitsausstattung bei schweren Nutzfahrzeugen
einzusetzen, die neu zugelassen werden. Besonders solle
darauf hingewirkt werden, dass automatische
Reifendrucküberwachungssysteme und in Ergänzung zu den
künftigen Sicherheits-Assistenzsystemen auch eine aktive Umfeldüberwachung für Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht möglichst bald EU-weit verpflichtend
eingeführt würden. „Da für beide Bereiche technische
Lösungen verfügbar sind, drängen wir auf ihren möglichst
raschen EU-weiten Einsatz. Eine EU-weit verpflichtende
Einführung würde die größte Wirkung zeigen und eine
Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer bedeuten“, so
Köberle.
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Die
automatische
Reifendrucküberwachung
werde momentan von der EU nur für Pkw, nicht jedoch
für Nutzfahrzeuge gefordert. Dabei sei dieses
Sicherheitselement gerade im Nutzfahrzeugbereich
relevant. Mit Hilfe der Reifendrucküberwachung
würden durch Druckverlust/Druckänderung frühzeitig
drohende Reifenschäden erkennbar, die sonst schnell
zur Zerstörung der Reifen mit teilweise erheblichen
Folgeschäden oder Unfällen führen könnten.
Bild: KEV-B W
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Durch intensive kommerzielle Nutzung mit variabel
wechselnden Fahrzeug-Kombinationen, Mieten oder Leasing sei
nicht immer eine ausreichende Kontrolle des Reifenluftdrucks
an Nutzfahrzeugen - ausschließlich Anhängern -
gewährleistet. Das würde durch diese technische Neuerung
vermieden. Außerdem sei die bei Pkw erwartete
Kraftstoffverbrauchs- und Emissionsminderung bei
Nutzfahrzeugen noch in erheblich stärkerem Ausmaß zu
erwarten.
Die für schwere Lkw sicherheitsrelevante aktive
Umfeldüberwachung sei ebenfalls derzeitig nicht im
Entwurf enthalten. Die Fahrer schwerer Nutzfahrzeuge,
besonders mit Anhänger, liefen immer Gefahr, Radfahrer,
Fußgänger oder Fahrbahnhindernisse besonders beim Abbiegen,
Rangieren oder Rückwärtsfahren zu übersehen. Diese Gefahr
bestehe vor allem bei Nacht oder bei witterungsbedingt
schlechten Sichtverhältnissen, da die vorgeschriebenen
Rückspiegel in diesen Situationen wenig wirksam seien.
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Bild: KEV-BW |
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Schwere Nutzfahrzeuge würden überwiegend
ohne Beifahrer gefahren, wodurch Einweishilfen durch
Personen nur erschwert möglich seien. „Eine aktive
Umfeldüberwachung kann Hindernisse und Gefahren in der
Umgebung des Fahrzeugs zum Beispiel durch Radartechnik
erkennen und ermöglicht eine lückenlose Erfassung. Damit
könnten viele folgenschwere Unfälle vermieden werden“, so
Köberle.
Zusatzinformationen:
Für Pkw werden Luftdrucküberwachungssysteme EU-weit
vorgeschrieben (in der EU-Systematik: M1-Fahrzeuge).
Nach Auffassung der Landesregierung ist
das unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten auch bei
(allen) Nutzfahrzeugen, dass heißt Omnibusse, Lkw, Anhänger
notwendig (so genannte M, N, O-Fahrzeuge).
In der BR-Initiative sind ausdrücklich
die "schweren Nutzfahrzeuge" angesprochen, denn hier ist die
Ausrüstung vordringlich. Darunter versteht man bei den Lkw
im deutschen Sprachgebrauch die Lkw mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über zwölf Tonnen sowie Busse und schwere
Anhänger.
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Quelle: |
Pressemitteilung des Innenministeriums
Baden-Württemberg vom 30.03.2009 |
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Hinweis: |
Der Bundesrat
hat inzwischen der Initiative aus Baden-Württemberg
zugestimmt. Dies hat Verkehrsstaatssekretär Rudolf
Köberle am 15.05.2009 bekanntgegeben. |
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