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Automatische Reifendruck- und Umfeldüberwachung für schwere Nutzfahrzeuge

 „Der Entwurf der Europäischen Union zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen bedeutet vor allem bei schweren Lastwagen einen Schritt in die richtige Richtung. Baden-Württemberg wird aber über eine Bundesratsinitiative darauf drängen, dass mit der automatischen Reifendruck- und
der Umfeldüberwachung zwei weitere wesentliche Sicherheitselemente in der Verordnung berücksichtigt werden.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Montag, 30. März 2009, in Stuttgart.

Der vorliegende Entwurf sehe bei schweren Nutzfahrzeugen den Einsatz moderner Sicherheits-Assistenzsysteme wie Fahrdynamikregelung, Notbremsassistent, Spurhalteassistent und optimierte Reifen vor. Baden-Württemberg strebe über den Bundesrat an, die Bundesregierung zu bitten, sich auf EU-Ebene für eine möglichst rasche Verbesserung der Sicherheitsausstattung bei schweren Nutzfahrzeugen einzusetzen, die neu zugelassen werden. Besonders solle darauf hingewirkt werden,
dass automatische Reifendrucküberwachungssysteme und in Ergänzung zu den künftigen Sicherheits-Assistenzsystemen auch eine aktive Umfeldüberwachung für Lkw ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht möglichst bald EU-weit verpflichtend eingeführt würden. „Da für beide Bereiche
technische Lösungen verfügbar sind, drängen wir auf ihren möglichst raschen EU-weiten Einsatz. Eine EU-weit verpflichtende Einführung würde die größte Wirkung zeigen und eine Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer bedeuten“, so Köberle.

 

Die automatische Reifendrucküberwachung werde momentan von der EU nur für Pkw, nicht jedoch für Nutzfahrzeuge gefordert. Dabei sei dieses Sicherheitselement gerade im Nutzfahrzeugbereich relevant. Mit Hilfe der Reifendrucküberwachung würden durch Druckverlust/Druckänderung frühzeitig drohende Reifenschäden erkennbar, die sonst schnell zur Zerstörung der Reifen mit teilweise erheblichen Folgeschäden oder Unfällen führen könnten.

Bild: KEV-B W

 

Durch intensive kommerzielle Nutzung mit variabel wechselnden Fahrzeug-Kombinationen, Mieten oder Leasing sei nicht immer eine ausreichende Kontrolle des Reifenluftdrucks an Nutzfahrzeugen - ausschließlich Anhängern - gewährleistet. Das würde durch diese technische Neuerung vermieden. Außerdem sei die bei Pkw erwartete Kraftstoffverbrauchs- und Emissionsminderung bei Nutzfahrzeugen noch in erheblich stärkerem Ausmaß zu erwarten.

Die für schwere Lkw sicherheitsrelevante aktive Umfeldüberwachung sei ebenfalls derzeitig nicht im Entwurf enthalten. Die Fahrer schwerer Nutzfahrzeuge, besonders mit Anhänger, liefen immer Gefahr, Radfahrer, Fußgänger oder Fahrbahnhindernisse besonders beim Abbiegen, Rangieren oder Rückwärtsfahren zu übersehen. Diese Gefahr bestehe vor allem bei Nacht oder bei witterungsbedingt schlechten Sichtverhältnissen, da die vorgeschriebenen Rückspiegel in diesen Situationen wenig wirksam seien.

 
Bild: KEV-BW
 

Schwere Nutzfahrzeuge würden überwiegend ohne Beifahrer gefahren, wodurch Einweishilfen durch Personen nur erschwert möglich seien. „Eine aktive Umfeldüberwachung kann Hindernisse und Gefahren in der Umgebung des Fahrzeugs zum Beispiel durch Radartechnik erkennen und ermöglicht eine lückenlose Erfassung. Damit könnten viele folgenschwere Unfälle vermieden werden“, so Köberle.

Zusatzinformationen:

Für Pkw werden Luftdrucküberwachungssysteme EU-weit vorgeschrieben (in der EU-Systematik: M1-Fahrzeuge).

Nach Auffassung der Landesregierung ist das unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten auch bei (allen) Nutzfahrzeugen, dass heißt Omnibusse, Lkw, Anhänger notwendig (so genannte M, N, O-Fahrzeuge).

In der BR-Initiative sind ausdrücklich die "schweren Nutzfahrzeuge" angesprochen, denn hier ist die Ausrüstung vordringlich. Darunter versteht man bei den Lkw im deutschen Sprachgebrauch die Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über zwölf Tonnen sowie Busse und schwere Anhänger.

 
Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 30.03.2009
   
Hinweis: Der Bundesrat hat inzwischen der Initiative aus Baden-Württemberg zugestimmt. Dies hat Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am 15.05.2009 bekanntgegeben.
   
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