Tipps & Hinweise:
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Der Regelabstand beträgt 1,5 Sekunden oder den halben
Tachowert in Metern (Faustformel) – Orientierungshilfen sind
die auf Autobahnen in regelmäßigen Abständen von 50 Metern
aufgestellten Leitpfosten.
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Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen
müssen auf Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als
50 km/h mindestens 50 Meter Abstand einhalten.
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Abstandswarngeräte im Fahrzeug können helfen, schwere
Auffahrunfälle zu vermeiden.
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Der Abstand soll so groß sein, dass auch dann noch
angehalten werden kann, wenn der Vorausfahrende eine
Vollbremsung macht.
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Genügend Abstand hält den Verkehrsstrom flüssig.
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Wer reichlich Abstand hält, gibt anderen Verkehrsteilnehmern
die Möglichkeit, nach dem Überholen ungefährdet einzuscheren
- und erleichtert auch das Einfahren auf die Autobahn.
Um der negativen
Verkehrsunfallentwicklung an Stauenden auf Bundesautobahnen
entgegenzuwirken, setzt die Polizei in Baden-Württemberg
Brückentransparente/-banner zur Warnung von
Verkehrsteilnehmern – insbesondere Fahrzeuglenker von
Schwerverkehrsfahrzeugen - vor Gefahrensituationen
Stau/Abstand ein. |