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Auch die Einnahme von Medikamenten kann zur Fahruntüchtigkeit führen. Und zwar dann, wenn es sich um so genannte “berauschende Mittel” handelt. Darunter sind Arzneimittel zu verstehen, welche wie Alkohol wirken und das sichere Führen eines Fahr-zeuges nicht mehr erlauben.
Diese Substanzen führen zu Ausfällen im körper-lichen wie auch im geistig-seelischen Bereich. Zu beobachten sind dann beispielsweise Unsicherheiten beim Stehen und Gehen, Schwanken, verwaschene Aussprache, Sehstörungen, verlangsamte Reak-tionen, Desorientiertheit, Denkstörungen ...

Kommt es unter dem Einfluss eines solchen Arzneimittels zu Fahrauffälligkeiten oder gar zu einem Unfall, so handelt es sich um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch , auch wenn das Medikament bestimmungsgemäß eingenommen und vom Arzt verschrieben wurde. Nach der Rechtsprechung ist jeder Kraftfahrer aufgefordert, seine Verkehrstüchtigkeit selbstkritisch vor Fahrtantritt zu überprüfen. Dazu gehört unbedingt das Lesen des Beipackzettels.