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Auch die Einnahme von Medikamenten kann zur
Fahruntüchtigkeit führen. Und zwar dann, wenn es sich um so
genannte “berauschende Mittel” handelt. Darunter sind
Arzneimittel zu verstehen, welche wie Alkohol wirken und das
sichere Führen eines Fahr-zeuges nicht mehr erlauben. |
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Diese Substanzen
führen zu Ausfällen im körper-lichen wie auch im
geistig-seelischen Bereich. Zu beobachten sind dann
beispielsweise Unsicherheiten beim Stehen und Gehen,
Schwanken, verwaschene Aussprache, Sehstörungen,
verlangsamte Reak-tionen, Desorientiertheit, Denkstörungen
...
Kommt es unter dem Einfluss eines solchen Arzneimittels zu
Fahrauffälligkeiten oder gar zu einem Unfall, so handelt es
sich um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch , auch wenn
das Medikament bestimmungsgemäß eingenommen und vom Arzt
verschrieben wurde. Nach der Rechtsprechung ist jeder
Kraftfahrer aufgefordert, seine Verkehrstüchtigkeit
selbstkritisch vor Fahrtantritt zu überprüfen. Dazu gehört
unbedingt das Lesen des Beipackzettels. |
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