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  Alkohol
  Illegale Drogen
im Straßenverkehr
  Medikamente

 
 
   

Offensichtlich ist es „in“, unter der Wirkung von Drogen, Alkohol oder Medikamenten am Straßenverkehr teilzunehmen. Gerade jüngere Verkehrsteilnehmer finden nichts dabei, vor der Fahrt, nach der Schule, am Wochenende oder auch unter der Woche eine „Tüte“ zu rauchen oder eine Pille zu schlucken.

Die Folgen und Auswirkungen des Drogenkonsums sind für den Kraftfahrer nicht kalkulierbar. Noch we-

niger als bei der legalen Droge Alkohol lassen sich Dauer und Stärke der Wirkung von Drogen einschätzen. Besonders hoch sind die Gefahren bei Drogen in Verbindung mit Alkohol.

Cannabis ist die am häufigste konsumierte illegale Droge in Europa. Eine Repräsentativbefragung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen ergab, dass

  • 26 % der 21- 24jährigen in ihrem Leben Cannabisprodukte konsumiert haben.

  • 12 % der 18- bis 20jährigen haben in den letzten 30 Tagen Cannabis konsumiert.

Der Erstkontakt mit dieser Einstiegsdroge beginnt schon ab dem 10. Lebensjahr.
 

Das Dunkelfeld im Bereich Drogen ist sehr groß. Verschiedene Stu-dien lassen die tatsächlichen Zah-len nur erahnen. Eine Studie der Uni Rostock ergab, dass bei 500 ausgewerteten Blutproben (ent-nommen wegen des Verdachts
auf Alkohol) in 18,4 % aller Fälle Drogen festgestellt wurden. Im Rahmen der „Drummerstudie“ in Australien wurden 2880 Blutpro-ben bei Verkehrsunfällen nach-träglich auf Drogen untersucht. Dabei wurden in 25% der Proben Drogen festgestellt.

Rechtliche Folgen:

Wer sich unter Drogen ans Steuer setzt, spielt „Russisches Roulette“ mit seinem Leben und mit dem Leben anderer. Die Polizei führt Kontrollen durch und jeder der unter Drogen fährt, hat gute Chancen erwischt zu werden.
Wer auffliegt, für den geht der Ärger erst richtig los:
  • Bußgeld- oder Strafverfahren
     
  • bis 5 Jahre Führerscheinsperre
     
  • mehrere tausend EURO Bußgeld oder Geldstrafe
     
  • bis zu 7 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
     
  • langer Weg bis zur Wiedererlangung des Führerscheines
    -  Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
    -  Drogenscreening
    -  möglicherweise sogar Drogentherapie
     
  • bei Unfällen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
     
  • Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
     
  • zivilrechtliche Forderungen (z.B. Verlust des Versicherungsschutzes)